Rentenreformen (BU)

LANGER WEG DER GRAUSAMKEITEN

Vielen Menschen fehlt es bislang einfach an ihrer eigenen Vorstellungskraft, was es heißt, selbst berufsunfähig zu werden. Wie viel Geld bleibt dann noch übrig, was zahlt der Staat dazu und wie hoch ist eigentlich das eigene Risiko eines Arbeitskraftverlustes genau? Viele Fragezeichen – die in erfolgreicher Verdrängungsstrategie unbeantwortet in der Schublade bleiben.

So war es auch ein Leichtes für die Bundesregierung, den gesetzlichen Berufsunfähigkeits-Schutz für einen großen Teil der Bevölkerung gleich ganz verschwinden zu lassen. Mit der Rentenreform 2000 war es beschlossene Sache: Seit 1.1.2001 gibt es die neue Erwerbsminderungsrente. Sie ist - neben vielen anderen Reformeinschnitten – ein notwendiges Übel der prekären Kassenlage der Sozialversicherung.

Im Klartext: Es gibt für die Generation der nach dem 01.01.1961 Geborenen keinen gesetzlichen Berufsunfähigkeits-Schutz mehr. Die Menschen sind auch hier bereits ausschließlich auf private Vorsorge angewiesen.

Dringend notwenige Reformmaßnahmen kommen zögerlich und oft nicht mit dem notwendigen Reformmut. So muss laufend „nachgeflickt“ werden, was die lange Reformliste der gesetzlichen Rentenversicherung eindrucksvoll unter Beweis stellt:

1977/78 Senkung Rentenniveau

1983 Rentner zahlen Eigenbeitrag zur Krankenversicherung

1984 Wegfall Kinderzuschuss; Wegfall BU – und EU-Schutzes für freiwillig Versicherte

1986 Kürzung der Hinterbliebenenrente

1992 Rentenabschlag für Altersrenten vor 65; Senkung der Anrechnung von Ausbildungszeiten

1996 Rentenabschlag bei Altersrenten für Frauen ab 60

1997 Schrittweise Abschaffung der Regelaltersgrenze von 60 Jahren für Frauen und Arbeitslose

1999 Rentenanpassungen 2000/01 werden an die Inflationsrate angepasst

2000 Wegfall der BU-Rente ab dem 1.1.2001; Rentenabschlag bei den neuen Erwerbsminderungsrenten

2001 Absenkung des Rentenniveaus durch Verschiebung der Rentenanpassungen

2005 Rentenleistungen werden individuell besteuert, Wegfall der Ertragsanteilsbesteuerung

2007 Erhöhung des Renteneintrittalters schrittweise auf das 67. Lebensjahr


Montagmorgen und ein Kollege kommt nicht zur Arbeit....

Kaum zu fassen, aber der Kollege war doch nie krank – und jetzt? So, oder so ähnlich beginnen viele Geschichten zur Berufsunfähigkeit. Das „Aus“ kommt oft unerwartet und meist sind es Krankheiten, die den Menschen aus dem Lebensalltag reißen. Am Anfang steht in der Regel die Lohnfortzahlung, dann kommt nach sechs Wochen der erste finanzielle Einschnitt und das Krankengeld wird gezahlt (für max. 78 Wochen). Danach? Ganz einfach: Unter Umständen wird eine Erwerbsminderungsrente gezahlt, welche gerade einmal knapp 40% des letzten Einkommens ausmacht. In aller Regel entstehen jetzt riesige Versorgungslücken, welche neben dem körperlichen Leid zusätzlich den finanziellen und den sozialen Abstieg einläuten.

Abbildung 1: Versorgungslücke bei Berufsunfähigkeit Rentenreform.jpg


Wohl dem, der sich seines Risikos bewusst ist und sich für diesen Fall einen passenden Risikoschutz zugelegt hat. Die Prämien hierfür sind umso günstiger, je jünger man einsteigt. Außerdem bringt es zukünftige Planungssicherheit für die gesamte Familie.


Quellenhinweis:: Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 03.2006).