Üblicherweise findet sich in § 1 der jeweiligen Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeits-(zusatz)versicherung eine exakte Leistungsbeschreibung dessen, wann BU vorliegt. Hiernach ist der Versicherer zur BU-Rentenzahlung und zur BU-Beitragsbefreiung im Leistungsfall gegenüber dem Kunden entsprechend verpflichtet.
Grundsätzlich werden zwei Leistungsformen unterschieden, nämlich die Pauschal- und Staffelregelung. Dabei gilt die Pauschalregelung als die bekanntere Form.
Die BU-Rente wird pauschal gezahlt, wenn der Kunde in dem versicherten Beruf zu mindestens 50% berufsunfähig ist. Das bedeutet konkret: Keine Leistung bei einer diagnostizierten Berufsunfähigkeit von weniger als 50%. Und 100% der vereinbarten Rente zzgl. der BU-Beitragsbefreiung ab 50% BU.
Bei dieser Form gibt es zwei mögliche Staffel-Formen.
Staffel (A) BU-Grad BU-Rente ab 25% 25% ab 50% 50% ab 75% 100%
Staffel (B) BU-Grad BU-Rente ab 33 1/3% 33 1/3% ab 66 2/3% 100%
Zwischen den Eckwerten beider Staffelformen wird immer nach dem exakten BU-Grad auch die entsprechende BU-Rente gezahlt. Bei 40%iger Berufsunfähigkeit beträgt die BU-Rente entsprechend 40% der vereinbarten Vollrente. Die BUZ-Beitragsbefreiung setzt bei Erreichen des „Mindest-BU-Grades“ sofort zu 100% ein.
Abbildung 17: Staffel- versus Pauschalregelung
Quellenhinweis:: Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 03.2006).