Rettungspflicht

Der Versicherer ist daran interessiert, einen Schaden für ein in Deckung genommenes Risiko so gering wie möglich zu halten. Dazu dient die Obliegenheit der Rettungspflicht in § 82 VVG, deren Erfüllung den Ersatz von Rettungskosten auslöst. Die Rettungspflicht entsteht mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Sie setzt also voraus, dass die versicherte Gefahr sich bereits verwirklicht hat.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...