Risiko-Zuschlag

Ein Risiko-Zuschlag wird im Allgemeinen in Prozent der Versicherungssumme angesetzt. Er richtet sich nach dem Grad der gefahrerhöhenden Umstände. Indirekt wird ein Risiko-Zuschlag auch dadurch erhoben, dass bei Eintritt des Versicherungsfalls innerhalb der ersten Versicherungsjahre (3, 5, 10 Jahre) eine Staffelung der Versicherungssumme vereinbart wird.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...