Ruheversicherung

Beitragsfreier Versicherungsschutz in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung und der Teilkaskoversicherung bei vorübergehender Abmeldung oder Stilllegung des Fahrzeugs ab zwei Wochen Dauer bis zu einem Jahr. Das Fahrzeug darf nicht außerhalb des Einstellraums oder des umfriedeten Abstellplatzes gebraucht oder nicht nur vorübergehend abgestellt werden. Anderenfalls kann es zu einer (teilweisen) Leistungspflicht des Versicherers kommen.

Die Ruheversicherung kann Einfluss auf die Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse haben, wenn sie mehr als sechs Monate andauert. Näheres ist in den jeweiligen Tarifbestimmungen geregelt.

Weiterführende Links

Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...