Schadenminderungskosten

Als so genannte Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten sind notwendige Kosten für – auch erfolglose – Maßnahmen versichert, die der Versicherungsnehmer zur Abwendung eines unmittelbar drohenden versicherten Schadens oder Minderung eines Schadens für sachgerecht halten durfte (z.B. Abschnitt B § 12 Abs. 1 VGB 2008).

Der Versicherungsnehmer erstickt einen kleineren Brand mit einer Decke, die dabei ebenfalls beschädigt wird.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...