Schadenrückversicherung

Auch nichtproportionale Rückversicherung genannt.

Ihr Wesen ist, dass der Rückversicherer nur dann vom Erstversicherer an Schadenzahlungen beteiligt wird, wenn der einzelne Schaden oder ein Kumulschaden eine bestimmte, vereinbarte Höhe übersteigt. Das Entgelt wird dementsprechend individuell kalkuliert.

Weiterführende Links

Schadenexzedenten-Rückversicherung

Haftstrecke

Kumulschadenexzedenten-Rückversicherung

Priorität

Summenrückversicherung


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...