Schadenstätte

Der Begriff Schadenstätte ist nicht auf den Bereich des Versicherungsortes oder des Versicherungsgrundstücks begrenzt; er umfasst auch die Umgebung, wenn von benachbarten Grundstücken oder öffentlichen Verkehrsflächen Trümmer und sonstige Reste entfernt werden müssen.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...