Schadenverhütungsmaßnahmen

Schadenverhütungsmaßnahmen sind Maßnahmen, die nicht aus konkretem Anlass (Eintritt des Versicherungsfalls oder drohende Gefahr) getroffen werden, sondern allgemein dem Eintritt des Versicherungsfalls vorbeugen sollen. Es besteht keine allgemeine Schadenverhütungspflicht in dem Sinne, dass der Versicherungsnehmer gehalten wäre, den Eintritt des Versicherungsfalls zu vermeiden. Soweit der Versicherungsnehmer z. B. zwecks Erfüllung vorbeugender Obliegenheiten Maßnahmen zur Schadenverhütung trifft, sind die dadurch entstehenden Schadenverhütungskosten von ihm selbst zu tragen.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...