Schusswaffen

Mitversichert ist nach den Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Privathaftpflichtversicherung der erlaubte private Besitz und der Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen. Ausgeschlossen ist jedoch der Gebrauch zu Jagdzwecken, hierfür gibt es die Jagdhaftpflichtversicherung. Ebenfalls ausgeschlossen bleibt die Haftung wegen Gebrauchs der Waffen zu strafbaren Handlungen.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...