Schweigepflicht (Private Krankenversicherung)

Der Antragsteller und die zu versichernden volljährigen Personen müssen die PKV von der Schweigepflicht entbinden, damit diese den Antrag prüfen oder auch im Schadenfall Rückfragen halten können. Ohne diese Entbindung kann kein Antrag angenommen werden.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...