Sicherungsbeschreibung

Anlage zum Versicherungsantrag und häufig auch anschließend Vertragsbestandteil mit genauer Beschreibung des Versicherungsortes, der versicherten Gebäude, Bauweise, Lage und Umgebung sowie der versicherten Sachen, deren Aufteilung und Sicherung (mechanische Sicherungen der Öffnungen, ggf. Einbruchmeldeanlagen und andere Sicherungen).

Die Sicherungsbeschreibung dient zur Einschätzung des versicherungstechnischen Risikos durch den Versicherer. Bei wesentlichen Veränderungen muss der Versicherer informiert werden.

Zusätzlich zur Sicherungsbeschreibung erfolgt oft auch eine Sicherungsvereinbarung, das heißt, es werden Auflagen zur Ausstattung des Gebäudes und Betriebs mit Sicherungen mit dem Versicherungsnehmer vereinbart.

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Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...