Sockelbetrag

Je nach persönlicher Konstellation kann der Eigenbeitrag abzüglich der Grundzulage und Kinderzulagen dazu führen, dass der Sparer keinen oder nur einen minimalen, eigenen Beitrag zum Altersvorsorgevertrag leistet.

Deshalb ist ein Sockelbetrag im Gesetz festgelegt, der in jedem Fall zu zahlen ist:

2002 – 2004: 45 EUR
ab 2005: 60 EUR (Neuregelung nach AltEinkG)
2002 – 2004: 38 EUR
ab 2005: 60 EUR (Neuregelung nach AltEinkG)
2002 – 2004: 30 EUR
ab 2005: 60 EUR


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...