Sondervergütungen sind alle mittelbar und unmittelbar gewährten Zuwendungen in Zusammenhang mit Versicherungsverträgen. Diese sind nur unter bestimmten Voraussetzungen bei Gruppenversicherungsverträgen und Haustarifen für Mitarbeiter zulässig.
Lebensversicherung: Kollektivversicherung
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...