Sterbegeld (Gesetzliche Krankenversicherung)

Ehemalige Leistungsart der Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Seit 1989 erhielten neu Versicherte keinen Anspruch auf Sterbegeld mehr, seit 2002 ist er ganz entfallen.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...