Steuerliche Behandlung (LV)

Bis 31.12.2004 gilt, dass die Beiträge zur kapitalbildenden, Risiko- oder Rentenversicherungen beschränkt als Vorsorgeaufwendungen absetzbar sind.

Seit dem 1.1.2005 entfällt dies für Verträge, die keine reinen Leibrenten-Verträge sind. Stattdessen gibt es einen auf 20.000 EUR jährlich erhöhten Rahmen für die Absetzung von Vorsorgeaufwendungen, der zum einen für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (Höchstbeitrag West in 2004: 12.051 EUR) und zum anderen für neue Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht genutzt werden kann, die weder vererbt, übertragen, beliehen noch veräußert oder kapitalisiert werden können ("Rürup-Rente"). Die Beiträge hierzu können ab 2005 zu 60 Prozent und jährlich um weitere 2 Prozent ansteigend abgesetzt werden, bis im Jahr 2025 100 Prozent erreicht sind.

Die Auszahlungen werden für bis zum 31.12.2004 abgeschlossene Verträge wie folgt behandelt:

Die Besteuerung von Auszahlungen der seit dem 1.1.2005 abgeschlossenen Verträge verändert sich nach dem Alterseinkünftegesetz wie folgt:

Eine Lebensversicherung mit 2.000 EUR Jahresbeitrag und 25 Jahren Laufzeit erbringt eine Ablaufleistung von 75.000 EUR.
Erfolgt die Auszahlung vor Alter 60 des Versicherten, sind zu versteuern: 75.000 EUR Ablaufleistung abzüglich 50.000 EUR (25 Jahre x 2.000 EUR) = 25.000 EUR.
Erfolgt die Auszahlung ab Alter 60, ist der obige Betrag zu halbieren, besteuert werden also 12.500 EUR.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...