Steuerliche Behandlung (Private Unfallversicherung)

Beiträge zu privaten Unfallversicherungen können bei der Einkommensteuer im Rahmen der geltenden Grenzen als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Die Kapitalleistungen – z.B. Invaliditätssumme – sind derzeit steuerfrei, Rentenzahlungen hingegen sind mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Todesfallleistungen sind erbschaftsteuerpflichtig.

Für die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr gelten die steuerlichen Regeln wie für die Kapitallebensversicherung.

Weiterführende Links

Steuerliche Behandlung (Lebensversicherung)


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...