Sturmflut

Durch Sturm ausgelöste Überschwemmung der in Küstennähe gelegenen Gebiete.

Schäden durch Sturmflut sind sowohl aus der Sturmversicherung (siehe Abschnitt A § 4 Abs. 4 a) aa)) VGB 2008; Abschnitt A § 5 Abs. 4 a) aa)) VGB 2008; Abschnitt A § 1 Abs. 4 a) aa)) AStB 2008) als auch grundsätzlich aus der Elementarschadenversicherung ausgeschlossen (siehe § 10 c) der Besonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden – BWE 2008.

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Sturm


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...