Summenversicherung

Wesentliches Merkmal der Summenversicherung ist, dass die vertraglich vereinbarte Leistung nicht von einem konkret messbaren, also in Geld bezifferbaren Schaden abhängt, sondern einzig von einem die Leistung auslösenden Ereignis. Für diesen Fall kann im Rahmen der Annahmerichtlinien des Versicherers frei eine Summe vereinbart werden. Die Verwendung der Summe ist dementsprechend dem Versicherungsnehmer überlassen.

Lebensversicherung: Erlebens- oder Todesfallsumme

Berufsunfähigkeits-, Rentenversicherung: Rente

Kranken-, Unfallversicherung: Tagegeldversicherung

Unfallversicherung: Invaliditätsleistung

Weiterführende Links

Schadenversicherung


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...