Tagegeld (Unfallversicherung)

Bei einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit wird für die Dauer einer ärztlichen Behandlung der vereinbarte Tagegeldsatz gezahlt. Wer in seiner Arbeitsfähigkeit nur teilweise beeinträchtigt ist, erhält einen abgestuften Betrag. Die Vereinbarung einer Tagegeldzahlung lohnt sich vor allem für Selbstständige – schließlich haben sie in einer solchen Situation immer einen Verdienstausfall.

Weiterführende Links

Invaliditätsleistung (Private Unfallversicherung)

Todesfallleistung (Private Unfallversicherung)

Übergangsleistung (Private Unfallversicherung)


Quellenhinweis: Wir bedanken uns für die Unterstützung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.klipp-und-klar.de (Stand des Originaltextes 10.2007).