Technische Versicherung: Ausschlüsse

In den technischen Versicherungszweigen gelten üblicherweise folgende Ausschlüsse (§ 2 der Bedingungswerke AMB, ABE, ABN, AMoB):

In der Montageversicherung können durch besondere Vereinbarung die Gefahren innere Unruhen, Streik, Aussperrung und radioaktive Isotope sowie Schäden an bereits vorhandenen Anlagenteilen und nicht unfallbedingte Schäden an der Montageausrüstung mitversichert werden.

In der Elektronikversicherung gelten Einschränkungen beim Versicherungsschutz für Daten, Datenträger, Röhren, in der Maschinenversicherung ebenfalls für Daten sowie für elektronische Bauteile.


Weiterführende Links

Montageversicherung

Elektronikversicherung

Maschinenversicherung


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...