Tierlebensversicherung

Spezielle Versicherung nach Art der Lebensversicherung, die entweder als dauerhafte oder als kurzfristige Versicherung abgeschlossen werden kann. Versichert wird eine bestimmte Versicherungssumme. Als Versicherungsfälle können vereinbart werden:

Die Tierlebensversicherung kann für Zucht-, Luxus- oder auch Nutztiere abgeschlossen werden.

Die Todesfallversicherung kann auch auf einzelne der o.g. Todesfallgründe oder auf Verenden beim Transport oder beim Weidegang beschränkt werden. Die Sachgefahren (Brand, Explosion oder Blitzschlag) werden nur abgedeckt, wenn sie nicht durch eine Sachversicherung bereits versichert sind.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...