Tilgungsaussetzungsversicherung

Auch: Hypothekentilgungsversicherung

Gestaltungsform der kapitalbildenden Lebensversicherung, bei der die Versicherung zur Tilgung eines Hypothekendarlehens eingesetzt wird, das entweder der Lebensversicherer selber oder ein anderer Kreditgeber erteilt. Die Tilgung des Darlehens wird ausgesetzt, der Kreditnehmer zahlt lediglich die Kreditzinsen. Gleichzeitig wird die Lebensversicherung angespart, so dass diese mit ihrer Ablaufleistung den zu einem bestimmten Termin fälligen Kredit tilgen kann. Dabei können folgende Gestaltungsformen eingesetzt werden:

Die Gestaltung ist nur in bestimmten steuerlichen Situationen des Kreditnehmers günstiger als andere Formen der Hypothekentilgung. Deshalb gibt es beim Einsatz und der Gestaltung verschiedene Rahmenbedingungen zu beachten. Bei neuen Verträgen ab 1.1.2005 kommt erschwerend hinzu, dass die Auszahlung nicht mehr steuerfrei ist und damit vermutlich in vielen Fällen keine ausreichende Rendite mehr erzielt wird.

Das Darlehen kann, muss aber nicht von der Lebensversicherung vergeben werden. Lebensversicherer haben hierbei bestimmte Beleihungsgrenzen, die zu beachten sind und verlangen eine erstrangige Absicherung im Grundbuch.

Weiterführende Links

Steuerliche Behandlung (LV)


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...