Transportmittelunfall

Unfall des Transportmittels – z.B. LKW, Schiff, Flugzeug, Bahn –, durch den die transportierte Ware zerstört oder beschädigt wird. Es muss sich um ein von außen mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis handeln. Eine Ausnahme besteht in der Autoinhaltsversicherung, bei der auch die Notbremsung und dadurch entstehende Schäden als mitversichert gelten.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...