Umweltschaden

Von einem Umweltschaden spricht man, wenn Umwelteinwirkungen nicht zu Personen- oder Sachschäden, sondern zu Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräumen, Schädigungen der Gewässer oder Schädigungen des Bodens geführt haben. Die Haftung für solche Umweltschäden, die im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit entstehen, sind in dem am 14. September 2007 rückwirkend zum 30. April 2007 in Kraft getretenen Umweltschadensgesetz (USchG) geregelt. Die Versicherungswirtschaft bietet mit der sogenannten Umweltschadensversicherung Deckung für Umweltschäden.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...