Unabwendbares Ereignis

Begriff aus dem Schadenersatzrecht, wenn ein Unfall trotz ausreichender Umsichtigkeit des Autofahrers nicht zu vermeiden war.

Seit 1.8.2002 (Reform des Schadenersatzrechts) kann das unabwendbare Ereignis dann nicht mehr von einem Unfallverursacher eingewendet werden, wenn Fußgänger oder Radfahrer Unfallopfer sind. Es wurde aus dem entsprechenden § 7 Abs. 2 StVG gestrichen und durch den im Zweifelsfall schwerer nachweisbaren Begriff der "höheren Gewalt" ersetzt. Unverändert gilt dies jedoch für eine Unfallkonstellation mit anderen beteiligten Fahrzeugen (§ 17 Abs. 3 StVG).


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...