Unverschuldete Schädigung

Durch besondere Vereinbarung können in der Vertrauensschadenversicherung auch Schäden mitversichert werden, die die Vertrauenspersonen unverschuldet verursachen. Ausgeschlossen gelten jedoch Schäden durch Abhandenkommen von Fahrzeugen.

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Vertrauensschadenversicherung: Ausschlüsse


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...