Durch besondere Vereinbarung können in der Vertrauensschadenversicherung auch Schäden mitversichert werden, die die Vertrauenspersonen unverschuldet verursachen. Ausgeschlossen gelten jedoch Schäden durch Abhandenkommen von Fahrzeugen.
Vertrauensschadenversicherung: Ausschlüsse
Quellenhinweis:
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