Verantwortlichkeitsklausel

Die sog. Verantwortlichkeitsklausel entbindet den Versicherungsnehmer von der Verpflichtung, alle in Betracht kommenden Sicherheitsvorschriften generell in seinem Betrieb bekannt zu machen. In der Klausel ist festgelegt, dass er nur die Brandverhütungsvorschriften, in denen die wichtigsten Punkte der Schadenverhütung zusammengefasst sind, ordnungsgemäß bekannt zu geben braucht.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...