Verbraucherinformation

Versicherungsnehmer müssen über die wesentlichen Bestimmungen und Bedingungen informiert werden, die dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag zu Grunde liegen. In der Verbraucherinformation hat der Versicherer den Versicherungsnehmer schriftlich über Folgendes zu informieren:

Die Verbraucherinformation soll vor Abschluss des Vertrages ausgehändigt werden, sofern nicht sofortiger Versicherungsschutz gewünscht wird (vorläufige Deckungszusage). Wahlweise kann sie auch erst mit der Police zusammen übersandt werden.

Nach Inkrafttreten des neuen VVG am 1.1.2008 haben Versicherer bzw. Versicherungsvermittler über alle Sparten hinweg bestimmte Informationspflichten (§ 1 VVG-InfoV) zu erfüllen.

Darüber hinaus gibt es auch spezielle Informationspflichten in der Krankenversicherung (§ 3 VVG-InfoV) und Informationspflichten in der Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr (§ 2 VVG-InfoV).

Weiterführende Links

Antragsbindefrist

AVB

Rücktrittsrecht


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...