Verdienstausfall

Wird ein Selbstständiger durch einen Dritten in seiner Gesundheit geschädigt und kann er deswegen seiner Tätigkeit nicht mehr nachgehen, stellt sich die Frage, wie sein Schadenersatzanspruch wegen des Verdienstausfalls zu ermitteln ist. Die Gerichte stellen auf die Geschäftsentwicklung der letzten zwei bis drei Jahre vor dem schädigenden Ereignis ab und schließen hieraus auf den entgangenen und den künftig noch entgehenden Gewinn. Einkünfte aus einer anderen Erwerbstätigkeit muss sich der Geschädigte anrechnen lassen.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...