Verletztenrente (Gesetzliche Unfallversicherung)

Rentenleistung, wenn über die 26. Woche nach dem Arbeitsunfall hinaus eine Erwerbsminderung besteht und nicht mit dem Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit zu rechnen ist. Sie beträgt maximal zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit, ab 20 Prozent Erwerbsminderungsgrad besteht Anspruch auf eine anteilige Rente.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...