Verlust des Versicherungsscheins

Ist ein Versicherungsschein vernichtet worden oder abhanden gekommen, so stellt der Versicherer auf Antrag eine Ersatzurkunde aus, nachdem entweder die Urkunde gerichtlich für kraftlos erklärt oder der Verlust genügend glaubhaft gemacht ist. Im letzteren Fall kann der Versicherer verlangen, dass die Urkunde in von ihm bezeichneten Publikationen (z.B. im Bundesanzeiger) aufgerufen wird.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...