Vermögensverwaltung

Die Lebensversicherer unterhalten eine Abteilung, die die Aufgabe hat, die für die laufenden Verpflichtungen nicht benötigten Geldmittel ohne Verzögerung entsprechend den Vorschriften der Aufsichtsbehörde zinstragend anzulegen. Der Vermögensverwaltung obliegt auch die laufende Überwachung des Zinseinganges aus allen Vermögensanlagen einschließlich des Mieteinganges aus eigenen Hausgrundstücken. Die Vermögensverwaltung handelt bei Veränderungen der deckungsstockgebundenen Vermögensanlagen im Einvernehmen mit dem von jedem Unternehmen zu bestellenden Treuhänder, ohne dessen Zustimmung über die Bestände des Deckungsstocks nicht verfügt werden kann.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...