Versichertes Risiko (AHB)

Danach muss zunächst ein versichertes Risiko vorliegen, das in Ziff. 3 AHB näher bestimmt wird. Dies ist die o.a. Unterscheidung in betriebliche/berufliche und private Haftpflichtversicherungen und zusammen mit den dann jeweils dem Vertrag zugrunde gelegten BBR insbesondere die Betriebs-/ Tätigkeitsbeschreibung des VN, als versicherte Eigenschaften, Rechtsverhältnisse und Tätigkeiten.

Beispiel: