Versicherung von Juwelen, Schmuck- und Pelzsachen im Privatbesitz

Grundsätzlich handelt es sich um Sachen, die bereits im Rahmen der Hausratversicherung (Wertsachen) gegen die dort versicherten Gefahren gedeckt sind. Die Spezialversicherung für Edelsteine, Juwelen, Perlen, Silber-, Gold- und Platin- sowie sonstige Schmucksachen und für Pelze (Rauchwaren) geht über den dort gewährten Versicherungsschutz hinaus. Denn es handelt sich im Wesentlichen um eine Allgefahrenversicherung, die auch gewöhnliche Beschädigungen während des Tragens und das Abhandenkommen einschließt.

Vertragsgrundlagen

Der GDV hat der Versicherungswirtschaft folgende Bedingungen zur fakultativen Verwendung empfohlen:

Versicherte Sachen

Versichert sind die im Versicherungsschein genannten Juwelen, Schmuck- und Pelzsachen.

Versicherte Gefahren und Schäden

Im Rahmen der Allgefahrenversicherung trägt der Versicherer alle Gefahren mit Ausnahme der in § 3 der AVB genannten Ausschlüsse, denen die versicherten Sachen während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind. Versicherungsschutz besteht gegen Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen als Folge einer versicherten Gefahr.

Nicht versicherte Schäden

Ausgeschlossen sind Schäden durch politische Gefahren, Abnutzung oder Selbstverderb, Be- oder Verarbeitung, Überdrehen oder Ausbrechen von Zähnchen oder sonstige innere Beschädigung von Uhren sowie Ungezieferfraß an Pelzen.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich ist weit gefasst und erstreckt sich auf Reisen und Aufenthalte in der ganzen Welt einschließlich des ständigen Wohnsitzes des VN in der Bundesrepublik Deutschland.

Versicherungsschutz für Pelzsachen besteht auch


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...