Versicherungsschein

Auch: Police

Ein Versicherungsschein wird auch als Police bezeichnet. Gleichzeitig wird das Wort Police teilweise auch im Zusammenhang mit einem Deckungskonzept verwendet.

Urkunde, die das Bestehen eines Versicherungsvertrages und seine wesentlichen Details verbrieft und damit als Beweis für den Versicherungsnehmer dient.

In der Lebensversicherung hat der Versicherungsschein darüber hinaus eine Wertpapier-ähnliche Funktion, denn der Versicherungsnehmer oder ein Bezugsberechtigter muss seinen Anspruch auf Leistung – in der Regel die Auszahlung der Versicherungssumme – durch Vorlage des Versicherungsscheins beim Versicherer beweisen.

Nach dem neuen VVG ist der Versicherungsschein in Textform zu erstellen, nur auf Wunsch des Versicherungsnehmers auch als Urkunde (§ 3 VVG).


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...