Versicherungsteuer

Leistungen der Versicherungsunternehmen sowie der Versicherungsvermittler sind von der Mehrwertsteuer befreit, dafür unterliegen die Leistungen der Versicherungsunternehmen der Versicherungsteuer nach dem Versicherungsteuergesetz. Besteuerungsbasis ist die Prämie bzw. der Beitrag zur Versicherung, einschließlich etwaiger Zuschläge, Gebühren etc.

Der Steuersatz beträgt seit 1.1.2007 grundsätzlich 19 Prozent (bis 2006: 16 Prozent), abweichend jedoch in den Zweigen:

Von der Versicherungsteuer befreit sind die Sparten Rückversicherung, Lebensversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Transportversicherung im Ausland sowie kleinere Viehversicherungsverträge.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...