Versicherungsverlauf (Gesetzliche Rentenversicherung)

Der Versicherungsverlauf ist eine schriftliche Aufstellung aller Zeiten, die für die Rentengewährung von Bedeutung sind. Den Versicherungsverlauf erhalten Versicherte ab dem 45. Lebensjahr alle sechs Jahre. Im Bedarfsfall ist eine Übersendung auch auf Anforderung möglich.


Versicherungsverlauf mit Antrag auf Kontenklärung

Der Versicherungsverlauf mit Antrag auf Kontenklärung ist eine schriftliche Aufstellung aller Zeiten, die für die Rentengewährung von Bedeutung sind. Dieser Versicherungsverlauf zeigt auch die bestehenden Lücken im Versicherungskonto auf. Gleichzeitig ist ein "Antrag auf Kontenklärung" beigefügt. Mit Stellung dieses Antrages werden die bestehenden Lücken im Versicherungskonto geklärt.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de