Verstoßtheorie

Der Versicherungsfall ist nach der Verstoßtheorie in dem Zeitpunkt entstanden, in dem der Schaden verursachende Verstoß vorgenommen wird.

Diese Schadendefinition wird nur in Ausnahmefällen wie der Architekten-, Ingenieur- und Vermögensschadenhaftpflicht verwendet.

"Der Versicherungsschutz umfasst Verstöße, die zwischen Beginn und Ablauf des Versicherungsvertrages begangen werden, sofern sie dem Versicherer nicht später als fünf Jahre nach Ablauf des Vertrages gemeldet werden." (Abschnitt 2.1 der "Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten, Bauingenieuren und Beratenden Ingenieuren" nach den Musterbedingungen des GDV)

weiterführende Links

Schadenereignistheorie

Manifestation


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...