Vertragsanpassungen (BU)

Mit der Nachversicherungsgarantie hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, bei Eintritt ganz bestimmter Ereignisse die BU-Rentenleistung im Rahmen der geltenden Höchstgrenzen des Versicherungsunternehmens zu erhöhen. Dabei ist dann keine erneute Gesundheitsprüfung der versicherten Person erforderlich.

Typische Ereignisse sind zum Beispiel:

Üblicherweise ist die Nachversicherungsgarantie zeitlich bis zu einem bestimmten Alter befristet (oft das 45. Lebensjahr). Die Erhöhungssummen der monatlichen BU-Rente, kann je nach BU-Anbieter schwanken.


Quellenhinweis:: Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 03.2006).