Vertrauensschadenversicherung: Ausschlüsse

Der wichtigste Ausschluss in der Vertrauensschadenversicherung bezieht sich auf Schäden durch Angestellte, die bereits negativ aufgefallen sind. Weiterhin sind ausgeschlossen:

Durch besondere Vereinbarung können auch fahrlässige Handlungen sowie unverschuldete Schäden in den Versicherungsschutz einbezogen werden, hierfür gelten jeweils bestimmte weitere Ausschlüsse.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...