Vorsatz (Versicherungsvertrag)

Vorsätzlich, also bewusst und absichtlich verursachte Schäden sind in aller Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Unter bedingtem Vorsatz versteht man, dass der angerichtete Schaden zwar nicht die unmittelbare Absicht des Schädigers war, aber billigend in Kauf genommen wurde.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...