Warmwasserheizung

Im Rahmen der Leitungswasserversicherung ist der bestimmungswidrige Austritt von Wasser aus der Heizungsanlage mitversichert (z.B. Abschnitt A § 1 Abs. 1 a) AWB 2008; Abschnitt A § 3 Abs. 1 a) VGB 2008).

Weiterführende Links

Wohngebäudeversicherung: Versicherte Gefahren


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...