Wehrdienst / Zivildienst (Gesetzliche Rentenversicherung)

Wer aufgrund gesetzlicher Pflicht mehr als drei Tage Wehr- oder Zivildienst leistet, ist grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beiträge werden aufgrund eines fiktiven Verdienstes in Höhe von etwa 60 Prozent des Durchschnittseinkommens vom Bund allein getragen.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de