Wertbehältnis

Die Aufbewahrung von Wertsachen wird meistens von der Aufbewahrung in einem entsprechend gesicherten Wertbehältnis abhängig gemacht, sobald je nach Versicherer unterschiedlich hohe Wertgrenzen überschritten werden.

Als Wertbehältnis in der Hausratversicherung (Abschnitt A § 13 b) VHB 2008) gilt ein verschlossener Wertschutzschrank mit Anerkennung durch den Verband der Schadenversicherer (VdS), der mindestens 200 kg wiegt und fachmännisch nach den Vorschriften des Herstellers verankert oder bündig in Wand oder Boden eingelassen ist.

In der gewerblichen Versicherung wird die Mitversicherung hauptsächlich von Bargeld über die Pauschaldeklaration von der Sicherungsklasse des Wertbehältnisses abhängig gemacht. Es werden unterschieden:

Weiterführende Links

Hausratversicherung: Versicherte Sachen

Gewerbliche Sachversicherung: Versicherte Sachen


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...