Wertminderung

Der Schädiger ist verpflichtet, den Zustand einer beschädigten Sache wiederherzustellen, den sie vor der Schädigung aufwies. Wurde eine Sache beschädigt und anschließend wieder repariert, ist sie zwar äußerlich wiederhergestellt, kann aber dennoch eine Wertminderung erlitten haben, da sie nicht mehr als unfall- bzw. schadenfrei gilt. Auch dieser Schaden ist vom Schädiger zu ersetzen.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...