Wettbewerbsrichtlinien

Die Versicherungswirtschaft kennt über das allgemeine Wettbewerbsrecht hinaus spezielle Richtlinien, die sich mit dem Verhalten der Versicherungsunternehmen gegenüber Dritten befassen. Dazu gehören Regeln zum Verbraucherschutz, für die wettbewerbsrechtlich einwandfreie Anwerbung von Vertretern sowie spezielle Fragen der verschiedenen Versicherungssparten. Die Richtlinien sind zwischen den Spitzenverbänden der Versicherungswirtschaft ausgehandelt worden und werden auch einzelvertraglich zwischen Versicherern und Versicherungsvermittlern vereinbart, damit sie auch die Vermittler in ihrem Wettbewerbsverhalten binden.

Wichtige Grundsätze betreffen die Ausspannung von Versicherungsverträgen, das Verbot der irreführenden Werbung und der Werbung mit bekannten Persönlichkeiten sowie das Verbot, wahllos Versicherungsvertretungen anzubieten.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...