Wiederbeschaffung (Kfz)

Versicherte Leistung in der Vollkasko- und der Teilkasko-Versicherung. Der Versicherer ersetzt Schäden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs oder seiner Teile am Schadenstag, also den Kaufpreis für ein gleichwertiges, gebrauchtes Fahrzeug.

Teilweise wird von den Kfz-Versicherern innerhalb der ersten Monate der Versicherung ein Neuwertersatz für ein entwendetes oder nicht mehr reparierbares Fahrzeug geleistet.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung wird die Wiederbeschaffung des zerstörten oder abhanden gekommenen Fahrzeugs des Anspruchstellers nach den gleichen Grundsätzen übernommen.

Weiterführende Links

Kraftfahrtversicherungen

Leistungen der Kfz Versicherung


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...