Wissenserklärungsvertreter

Wissenserklärungsvertreter ist ein Dritter, der vom Versicherungsnehmer im Rahmen der Erfüllung von Obliegenheiten mit der Abgabe von Erklärungen für den Versicherungsnehmer betraut wird. Dem Versicherungsnehmer werden die Erklärungen dieses Dritten und dessen Wissen analog § 166 Abs. 1 BGB zugerechnet.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...