Wohnfläche

Die Ermittlung der Wohnfläche bzw. der Nutzfläche gewerblich genutzter Räume erfolgt nach der DIN-Norm 277. Zur Wohnfläche gehören auch ausgebaute Speicher- und Kellerräume sowie Wintergärten, nicht jedoch Treppen, nicht ausgebaute Keller-/Speicherteile, Balkone, Terrassen und Loggien.

Weiterführende Links

Wohngebäudeversicherung


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...